Im Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) haben Sie die Gelegenheit, mir Ihre Situation und Ihre Beschwerden zu schildern. Außerdem werden wir einige organisatorische Fragen klären und darüber sprechen, welche Erwartungen Sie an eine Psychotherapie haben.
Das erste Gespräch dient natürlich auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Für eine Psychotherapie ist es sehr wichtig, dass die "Chemie" stimmt, d.h. dass Sie sich vorstellen können, sich der Therapeutin oder dem Therapeuten mit Ihren Sorgen und Beschwerden anzuvertrauen. Ob weitere Termine stattfinden, können Sie in Ruhe nach dem ersten Gespräch entscheiden.
Die Kosten für das Erstgespräch und die sich daran anschließenden sogenannten probatorischen Sitzungen (2 bis max. 5 Termine) werden in aller Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle ohne vorherige Antragstellung erstattet.