Behandlungskosten:
Alle Leistungen meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Dabei richte ich mich nach den seit dem 1. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern. Alle Leistungen werden mit dem Faktor 2,3 abgerechnet und werden in aller Regel von Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle erstattet.
Erstattung der Kosten durch Ihre Versicherung bzw. die Beihilfestelle für Beamte:
Das notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze können sich je nach Versicherung bzw. Versicherungstarif unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über Ihre Vertragskonditionen, um Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung zu vermeiden. Formulare für die Beantragung der Psychotherapie stellt Ihnen Ihre Versicherung zur Verfügung. Ich bin Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen und beim Ausfüllen der Antragsunterlagen gerne behilflich.
Terminabsagen:
Ich arbeite nach dem Bestellsystem, d.h. der mit Ihnen vereinbarte Termin ist für Sie reserviert, sodass keine Wartezeiten entstehen. Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage, d.h. mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei kurzfristigeren Absagen muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 80€ in Rechnung stellen, wenn ich den Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben kann. Dieses Ausfallhonorar wird Ihnen von der Beihilfe bzw. Ihrer Versicherung nicht erstattet.